Medienbildungskonzepte werden an den Schulen entwickelt. Die Schule bestimmt nach Kriterien wie z.B.
wie sie die Arbeit mit und über Medien in ihren schuleigenen Arbeitsplänen bzw. Hauscurricula verankert.
Ein Medienbildungskonzept erleichtert die Argumentation gegenüber dem Träger, aber auch gegenüber Fördervereinen oder Sponsoren, wenn es um z.B. Beschaffung von Geräten oder der Ausstattung mit Netzwerktechnik geht. Es kann ein öffentlichkeitswirksames Instrument zur Darstellung der Schule sein. Auf Basis eines Medienbildungskonzeptes ist z.B. die Empfehlung von konkreter Hard- und Software durch entsprechend qualifiziertes Personal, z.B. beim Schulträger, überhaupt erst möglich.
Bei der Ausstattung von Schulen ist grundsätzlich immer Infrastruktur die Basis (Internetanschluss, LAN, WLAN) - sie wird auch primär durch den Digitalpakt gefordert. Infrastruktur erfordert strenggenommen keine einziges fertiges Medienbildungskonzept - gleichwohl setzt der Digitalpakt bereits an dieser Stelle ein solches voraus, bzw. ist das Förderungsvoraussetzung. Ich arbeite in dieser Phase gerne mit fertigen Musterkonzepten, die die formalen Anforderungen des Digitalpaktes erfüllen.
Es sollte die Zeit der aufwändigen Erstellung von digitaler Infrastruktur von den Schulen genutzt werden, um in der Prozess der Medienbildungskonzeptentwicklung einzusteigen. Der Träger kann auf dieser Basis seine Medienentwicklungsplanung entwickeln. Wie bereits angedeutet, können aus pragmatischen Erwägungen heraus - z.B. des realistisch in der Region möglichen Supports - meist nicht alle individuellen Wünsche jeder einzelnen Schule und Fachschaft dabei Berücksichtigung finden. Das ist weitaus weniger „schmerzvoll“ für alle Beteiligten, wenn diese Aspekte bereits im Prozess gemeinsam besprochen, begleitet und auch gelenkt werden.