Wie bereits mehrfach angesprochen ist ein zentrales Spannungsfeld bei der Medienentwicklungsplanung die Ausgestaltung des Supports. Hieran werden Sie als Schule nicht nur die Leistungsfähigkeit der Medienentwicklungsplanung erkennen, sondern auch die Defizite. Abhängig von den tatsächlichen Gegebenheiten beim Träger gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der organisatorischen Ausgestaltung des schulischen Supports.
Der Träger schließt mit einem örtlichen IT-Serviceanbieter oder einem Systemhaus einen Rahmenvertrag ab. Darin sind z.B. Dinge geregelt wie
Zudem sollte klar sein, wer dem Anbieter einen Auftrag erteilen darf. Das darf unter gar keinen Umständen die einzelne Lehrkraft sein, sondern sollte auch hier über zentrale Ansprechpartner an den Schulen (Medienbeauftragte) in Zusammenarbeit mit einer zuständigen Person beim Träger gelöst werden.
Der Träger stellt eigenes Personal zur Realisierung des 2nd-Levelsupports bereit. Die Schaffung einer einzelnen Stelle ist nicht hinreichend, da es Regelungen für Elternzeit, Urlaub und Krankheitsvertretung geben muss. Dieses Personal ist organisatorisch am Medienzentrum verortet. Dadurch wird ein gemeinsamer Austausch mit der medienpädagogischen Beratung ermöglicht (so vorhanden), so dass Entscheidungen sowohl unter technischen als auch pädagogischen Erwägungen heraus getroffen werden können. Wünschenswert ist die Ausschreibung von Stellen für Fachinformatiker mit dem Schwerpunkt Systemintegration als auch mindestens einer höhergruppierten Stelle (Administrator), die Projektplanung, Erstellung von Ausschreibungstexten und konzeptionelle Weiterentwicklung der bestehenden schulischen IT umfasst.
Zudem sollte klar geregelt sein, wer den Mitarbeitenden einen Auftrag erteilen darf. Das darf unter gar keinen Umständen die einzelne Lehrkraft sein, sondern sollte auch hier über zentrale Ansprechpartner an den Schulen (Medienbeauftragte) in Zusammenarbeit mit einer zuständigen Person beim Träger gelöst werden. Oftmals kommen hier auch Ticketsysteme zum Einsatz, damit nicht Dritte über die Arbeitszeit von Landkreismitarbeitern indirekt entscheiden.
Der Träger lagert den IT-Support in eine externe rechtliche Person aus, die dann den 2nd-Levelsupport vollständig eigenverantwortlich durch eigenes Personal übernimmt und dafür Zuwendungen des Trägers oder mehrere Träger erhält. Mögliche Rechtsformen sind
IT-Verbund als eigenständige kommerzielle Gesellschaftsform (z.B. GmbH) Wirtschaftlicher Verein
Dies ist bisher die einzige auch tatsächlich realisierte Form, die interkommunale Zusammenarbeit ermöglicht und so auch kleine, wirtschaftlich eher schwache Träger in die Lage versetzt, qualitativ tragfähigen 2nd-Levelsupport überhaupt zu leisten. Dieses System läuft seit Jahren erfolgreich in der Region Osnabrück und ist für Landkreise mit sehr heterogenen Trägerstrukturen zu empfehlen.
Es sollte klar geregelt sein, wer den Mitarbeitenden des Verbundes einen Auftrag erteilen darf. Das darf unter gar keinen Umständen die einzelne Lehrkraft sein, sondern sollte auch hier über zentrale Ansprechpartner an den Schulen (Medienbeauftragte) in Zusammenarbeit mit einer zuständigen Person beim Supportverbund gelöst werden. Oftmals kommen hier auch Ticketsysteme zum Einsatz, damit nicht Dritte über die Arbeitszeit von Mitarbeitern indirekt entscheiden.