Auf die geschaffene oder auszubauende Infrastruktur kann dann erst eine WLAN-Lösung aufgesetzt werden, die folgende Anforderungen erfüllen muss:
Über genauere technische Spezifikationen kann man sich in der Anlage zum niedersächsischen Förderrichtlinie zum Digitalpakt informieren. Der dort beschriebene technische Standard beschreibt die minimalen Anforderungen.
Idealerweise werden WLAN und aktiven Netzwerkkomponenten wie Switche als eine Einheit gedacht, die unter der gleichen Oberfläche managebar ist.
Es ist weiterhin zu prüfen, ob die Kosten einer professionellen Ausleuchtung in einem sinnvollen Verhältnis zu den damit erzielbaren Vorteilen stehen. Das wird gerade in kleineren Schulgebäuden regelmäßig nicht der Fall sein. Alternativ kann ein entsprechend leistungsfähiger Accesspoint pro Klassenraum zum Einsatz kommen. Dies ist mit Fachpersonal vor Ort zu erörtern.