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buch:kapitel04 [2016/11/14 11:21] – [Die Schulleitung als zentrale Größe] administratorbuch:kapitel04 [2017/02/21 15:08] administrator
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 ==== Der nervende Datenschutz ==== ==== Der nervende Datenschutz ====
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 Jeder, der sich mit Einsatz von digitalen Medien in der Schule beschäftigt, trifft irgendwann auf den Themenbereich des Datenschutzes. Er wird oft als komplexes, die digitale Entwicklung in Deutschland hemmendes Thema verstanden: Er ist im Weg und dient Kritikern des Wandels gelegentlich auch als Vorwand für Verhinderungsdiskurse. Wenn man als z.B. Lehrkraft oder Schulleitung etwas nicht will, kann man ja schließlich immer auf Datenschutzproblematiken verweisen – oder wahlweise auf die Gefahren der WLAN-Strahlung.  Jeder, der sich mit Einsatz von digitalen Medien in der Schule beschäftigt, trifft irgendwann auf den Themenbereich des Datenschutzes. Er wird oft als komplexes, die digitale Entwicklung in Deutschland hemmendes Thema verstanden: Er ist im Weg und dient Kritikern des Wandels gelegentlich auch als Vorwand für Verhinderungsdiskurse. Wenn man als z.B. Lehrkraft oder Schulleitung etwas nicht will, kann man ja schließlich immer auf Datenschutzproblematiken verweisen – oder wahlweise auf die Gefahren der WLAN-Strahlung. 
  
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 Die Datensicherheit, der sogenannte technische Datenschutz, ist nur ein Teilaspekt des Themas. Geschichtlich leitet sich der deutsche Datenschutz von Artikel 1 des Grundgesetzes ab:  Die Datensicherheit, der sogenannte technische Datenschutz, ist nur ein Teilaspekt des Themas. Geschichtlich leitet sich der deutsche Datenschutz von Artikel 1 des Grundgesetzes ab: 
  
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 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
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 Staatliche Gewalt ist im Bereich Schule die jeweilige Schule selbst. Es macht pädagogisch begrenzt Sinn, die angebliche Mitteilungsfreundlichkeit der heutigen Jugendlichen in sozialen Netzwerken zu kritisieren, als System Schule oder als Lehrkraft dann aber vorzuleben, dass man sich nicht an Vorgaben und Erlasse zu halten braucht.  Staatliche Gewalt ist im Bereich Schule die jeweilige Schule selbst. Es macht pädagogisch begrenzt Sinn, die angebliche Mitteilungsfreundlichkeit der heutigen Jugendlichen in sozialen Netzwerken zu kritisieren, als System Schule oder als Lehrkraft dann aber vorzuleben, dass man sich nicht an Vorgaben und Erlasse zu halten braucht. 
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 Sie gehören immer – in jeder Phase der Entwicklung eines Medienbildungskonzeptes – mit dazu und müssen eingebunden sein – auch wenn es der Schulassistent mit nur äußerst geringer institutioneller Macht ist. Sie gehören immer – in jeder Phase der Entwicklung eines Medienbildungskonzeptes – mit dazu und müssen eingebunden sein – auch wenn es der Schulassistent mit nur äußerst geringer institutioneller Macht ist.
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 +~~DISCUSSION~~