Schulen sind die Orte, an denen ein Rahmen für den Kompetenzerwerb für eine Gesellschaft im Zeitalter der Digitalisierung geschaffen wird. Warum das wichtig ist, wurde wurde in den Einführungskapiteln dieses Buches ausführlich erläutert. Oft wird öffentlich geäußert, dass Schulen „Medienbildungskonzepte“ erstellen sollen - das ist im Übrigen eine Vorgabe, ohne die der Träger keine Mittel aus dem Digitalpakt beantragen kann. Diese Medienbildungskonzepte sollen die Grundlage für die Medienentwicklungsplanung des Trägers liefern. Ich arbeite in meinem Beratungen an dieser Stelle mit Musterkonzepten, die die Schulen leicht an ihre eigenen Papiere (Leitbild, Schulprogramm) anpassen können. Das Musterkonzept ermöglicht formal die Beantragung und Infrastruktur und ermöglicht es, Zeit für das eigentlich Wichtige zu gewinnen.
Denn: Rein sachlich möchte eigentlich niemand ein weiteres Stück Papier in einem Leitzordner - rein sachlich möchte man Kinder und Jugendliche auf eine digitalisierte Welt vorbereiten und deren Autopoesis zu mündigen Gestaltern ihres Lebens und des Staates fördern und begleiten. Diese Ziele würden auch Digitalskeptiker hoffentlich vorbehaltslos unterschreiben.
Das Problem: Vieles ist gesellschaftlich noch gar nicht hinreichend verhandelt, weil der Leitmedienwechsel noch im vollen Gange ist. Das Medienbildungskonzept kann sinnvoll eigentlich nur als Unterprozess von Schulentwicklung gedacht werden. Formal optimal angedockt ist die Prozessgestaltung in einer Steuergruppe, in der für Schulentwicklung relevante Akteure gemeinsam arbeiten. Mitglieder dieser Steuergruppe sollten Schulleitung, Medienbeauftragte, Eltern, Schülerinnen- und Schüler aber natürlich auch kritische Kolleginnen und Kollegen sein. Sie finden im Kapitel über Medienbildungskonzepte dezidiertere Tipps zur Gestaltung dieses Prozesses.
Im Kontext der Digitalisierung kann meiner Ansicht nach eine Schule nur erfolgreich sein, wenn sie sich mit anderen Schulen vernetzt und externe Beratung in Anspruch nimmt. Insbesondere bei kleinen Schulen bedeutet der Ansatz „Steuergruppe“ schnell die Inanspruchnahme des gesamten Kollegiums - das ist unrealistisch bis utopisch. Niemand sagt, dass jede Schule eines Trägers eigene Konzepte und Prozesse entwickeln muss - im Gegenteil: Es kann sogar durchaus wünschenswert sein, dass jede Schülerin und jeder Schüler in einer Trägerschaft gleiche Voraussetzungen zur Teilhabe an einer digitalisierten Gesellschaft besitzt. Notwendige Abstimmungen mit dem Träger im Zuge der Medienentwicklungsplanung werden auf diesem Wege zusätzlich erleichtert.