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Der Digitalpakt war eine schwere Geburt. Der hauptsächliche Streitpunkt bestand darin, dass der Bund durch die Zweckbindung der Fördermittel indirekt in Kultushoheit der Länder eingegriffen hat. Die Länder wollten in diesem für sie wichtigen Gestaltungsfeld jedoch möglichst autonom agieren, und konnten sich dabei auf Regelungen des Grundgesetzes berufen. Daher dauerte es mehrere Jahre, bis sich politisch eine Einigung erzielen ließ. | Der Digitalpakt war eine schwere Geburt. Der hauptsächliche Streitpunkt bestand darin, dass der Bund durch die Zweckbindung der Fördermittel indirekt in Kultushoheit der Länder eingegriffen hat. Die Länder wollten in diesem für sie wichtigen Gestaltungsfeld jedoch möglichst autonom agieren, und konnten sich dabei auf Regelungen des Grundgesetzes berufen. Daher dauerte es mehrere Jahre, bis sich politisch eine Einigung erzielen ließ. | ||
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Bei diesem formalen Kompetenzgerangel wird oft vergessen, dass der Digitalpakt ursprünglich inhaltlich motiviert war. Ausschlaggebend für die Ausgestaltung waren die Erfahrungen mit bisherigen kommunalen Investitionspaketen, | Bei diesem formalen Kompetenzgerangel wird oft vergessen, dass der Digitalpakt ursprünglich inhaltlich motiviert war. Ausschlaggebend für die Ausgestaltung waren die Erfahrungen mit bisherigen kommunalen Investitionspaketen, |