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Die Geschichte des Digitalpakts
Der Digitalpakt war eine schwere Geburt. Der hauptsächliche Streitpunkt bestand darin, dass der Bund durch die Zweckbindung der Fördermittel indirekt in Kultushoheit der Länder eingegriffen hat. Die Länder wollten in diesem für sie wichtigen Gestaltungsfeld jedoch möglichst autonom agieren, und konnten sich dabei auf Regelungen des Grundgesetzes berufen. Daher dauerte es mehrere Jahre, bis sich politisch eine Einigung erzielen ließ.
Die Länder erlebten und erleben bei der Gestaltung der ländereigenen Förderrichtlinien das gleiche Problem, jedoch mit getauschten Rollen. Diesmal ist das Autonomiebestreben auf Seiten den Kommunen, die mit den vom Bund durchgereichten Fördermitteln ihrerseits möglichst autonom umgehen möchten.
Bei diesem formalen Kompetenzgerangel wird oft vergessen, dass der Digitalpakt ursprünglich inhaltlich motiviert war. Ausschlaggebend für die Ausgestaltung waren die Erfahrungen mit bisherigen kommunalen Investitionspaketen, die den Schulen im Wesentlichen beamerbasierte Whiteboardlösungen („SMART-Boards“) bescherten, deren technischer Entwicklungsstand bescheiden war und deren Zuverlässigkeitsgrad sehr zu wünschen übrig ließ. Außerdem fehlte es massiv an Qualifizierung von Lehrkräften in der Fläche.
Diese Fehler wollte man nicht wiederholen und neue Fördermittel an die Einhaltung bestimmter Standards koppeln, z.B. in Bezug auf die Überarbeitung von Curricula, der Entwicklung von Medienbildungskonzepten oder der Einforderung flächendeckender Qualifizierungsmaßnahmen. Leider verlangsamen diese Nebenbedingungen den Ausstattungsprozess. Durch die Coronapandemie geraten Kultusministerien, Schulen und Kommunen jetzt erneut unter Druck, es möglichst „schnell“ und „unbürokratisch“ abzuwickeln. Damit besteht die reale Gefahr, dass sich die einstigen Fehler wiederholen und viele Ausstattungsgegenstände wie die damaligen „SMART-Boards“ weitgehend ungenutzt in den Schulen verbleiben.
Ein unglückliches Wechselspiel aus oftmals unreflektierter Berichterstattung in den Medien und dem sich daraus ergebenden politischen Druck „Zahlen zu liefern“ konterkarieren nach meiner Wahrnehmung die Etablierung pädagogischer Konzepte in der Fläche. Anders als bei einer digitalen Tafel kann man sich vor Unterrichtsstrategien und Konzepten nicht pressewirksam fotografieren lassen.
Als Hoffnungsschimmer zeichnet sich ab, dass die ursprünglichen Digitalpaktmittel im Wesentlichen in den Aufbau von digitaler Infrastruktur fließen.