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-"Im Kontext mit den Breitbandlinien der EU gilt eine Schule nur dann als versorgt, wenn neben der Schulverwaltung zumindest **jede Klasse** einer Schule **dauerhaft** über eine Datenversorgungsrate von **mindestens 30  Mbit/s** verfügt. Ausgegangen wird von der am Schulgebäude ankommenden Bandbreite nachschauen."((https://www.atenekom.eu/fileadmin/user_upload/Dokumente/Bundesfoerderprogramm/170717_Informationen_Aufgreifschwelle_Schulen.pdf, abgerufen am 15.8.2019))+"Im Kontext mit den Breitbandlinien der EU gilt eine Schule nur dann als versorgt, wenn neben der Schulverwaltung zumindest **jede Klasse** einer Schule **dauerhaft** über eine Datenversorgungsrate von **mindestens 30  Mbit/s** verfügt. Ausgegangen wird von der am Schulgebäude ankommenden Bandbreite."((https://www.atenekom.eu/fileadmin/user_upload/Dokumente/Bundesfoerderprogramm/170717_Informationen_Aufgreifschwelle_Schulen.pdf, abgerufen am 15.8.2019))
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