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Der Gemeinde- oder Kreisrat

Der Gemeinde- oder Kreisrat (in Städten: Stadtrat) ist das Hauptorgan der kommunalen Selbstverwaltung und entscheidet über die Angelegenheiten der Kommune. Hauptorgan heißt praktisch: Der Gemeinde- oder Kreisrat hat das letzte Wort. In ihm sind gewählte Vertreter von Parteien Mitglied, die zu Fraktionen zusammengefasst sind.

Aufgabe des Gemeinderates ist es, Vorlagen der Verwaltung und Anträge der Fraktionen zu beraten und zu beschließen. Außerdem kontrolliert der Gemeinderat die Verwaltung – zum Beispiel durch Anfragen. Im Haushaltsplan wird festgelegt, für welche Aufgaben im kommenden Jahr wie viel Geld zur Verfügung steht.

In den Räten sitzen Menschen aus allen Bereichen der Bevölkerung. Die Ratsmitglieder sind im Prinzip nur ihrem Gewissen verpflichtet. Bei Themen, in denen sich Ratsmitglieder unsicher fühlen, werden sie sich auf Vorlagen aus der Verwaltung und den Fachausschüssen in ihren Entscheidungen verlassen.

Gerade die Haushaltsplanung ist sehr wichtig für einen als Prozess gedachten Medienentwicklungsplan. Auch Gelder, die durch den Digitalpakt bereitgestellt werden, müssen zunächst in den Haushalt aufgenommen werden, da ggf. zunächst eine Vorfinanzierung durch die Gemeinde oder den Kreis erforderlich ist. Allerdings können schon zur Laufzeit einer Maßnahme Teilmittel abgerufen werden. Erst nach Abschluss von Maßnahmen erfolgt die komplette Rückerstattung durch die Genehmigungsbehörde.