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Politik: Bürgermeister:in / Landrat, Landrätin

Statt Bürgermeister:in - manchmal auch: Hauptverwaltungsbeamter/in (HVB)

Der oder die Bürgermeister/-in wird alle fünf bis neun Jahre (je nach Bundesland) von den Einwohner/-innen der Kommune direkt gewählt. Auf Landkreisebene heißt dieses Amt Landrat/Landrätin, bzw. ist das dann die naheliegenste Entsprechung. Auf Kreisebene und großen Kommunen sind diesem/dieser „Beigeordnete“ (auch „Dezernent/-innen“) unterstellt, die für bestimmte Aufgabenbereiche zuständig sind. Der oder die Bürgermeister/-in ist Chef/-in der Verwaltung und auch Vorsitzende/r des Gemeinderates und der Ausschüsse.

Sinnvoll ist eine Einbindung von Anfang an. Ist der HVB bzw. Landrat oder Landrätin informiert und interessiert, kann das die Medienentwicklungsplanung sehr erleichtern. Durch Unterstützung im Schriftverkehr, in Gremien oder in persönlicher Kommunikation auch mit Verwaltungsangestellten kann die Aussage eines HVB bzw. Landrat oder Landrätin manchmal Dinge klären, die sonst einen langen Prozess brauchen oder gar nicht zustande kommen. Auch in Bezug auf Kommunikation und Steuerung der Pressearbeit sollte der HVB bzw. Landrat oder Landrätin berücksichtigt werden.

Der HVB bzw. Landrat oder Landrätin sitzt in Doppelfunktion an einer Schaltstelle zwischen Politik und Verwaltung

Problematisch kann es sein, wenn der HVB bereits zu Beginn starke eigene Vorstellungen hat und der Prozess nicht „offen“ ist. Digitalisierungsthemen sind immerhin politische Profilierungsthemen - gute Medienentwicklungsplanung ermöglicht natürlich politische Profilierung, indem sie die komplexen Prozesse öffentlichkeitswirksam darstellt ohne dabei eine übermäßige Technikzentrierung zu begünstigen.

Insofern kann es sinnvoll sein den HVB bzw. Landrat oder Landrätin dabei zu unterstützen, in der Öffentlichkeit als kompetent für Themen der Digitalisierung wahrgenommen zu werden.