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Schulautonomie und notwendige Vorgaben

Wenn du an einer Schule tätig bist, wird dich der nächste Abschnitt wahrscheinlich ärgern. Wenn du wohlwollend liest, tust du es mit der Brille eines Schulträgers, der vor der Aufgabe steht, seine Schulen strukturiert zu unterstützen und dabei von außen auf dich und seine Schulen schaut.

Bei der Erstellung und vor allem der Umsetzung eines Medienentwicklungsplanes wird immer wieder unterschätzt, dass Schulen über einen langen Zeitraum gewohnt waren, hinsichtlich des Einsatzes von Mitteln und der Anschaffung von Geräten weitgehend autonom zu entscheiden. Das ist bei Grundschulen, die in der Regel bei der Zuweisung von Etatmitteln gegenüber weiterführenden Schulen eher das Nachsehen hatten, weit weniger ausgeprägt als z.B. bei Gymnasien oder technischen Berufsschulen.

Bei letzteren sind oft sowohl organisatorisch als auch technisch z.T. erhebliche Kompetenzen vorhanden, so dass diese Systeme bisher autonom gut in ihrem Rahmen zurechtgekommen sind. Die Aussicht, jetzt mit einer strukturierten externen Ausstattungsplanung konfrontiert zu sein, sorgt in derartigen weiterführenden Schulen nicht unbedingt für Freude. Unterstützung in Form von qualifiziertem Personal sieht man zwar immer gerne, aber nur dann, wenn die jeweilige Schule über deren Zeit und Einsatz voll bestimmen kann. Zudem sollen solche Mitarbeiter der Schule natürlich exklusiv zur Verfügung stehen.

Es geht bei Medienentwicklungsplanung also um nichts weniger als um die Aufhebung einer klassischen Rollenverteilung!