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- | //"Im Kontext mit den Breitbandlinien der EU gilt eine Schule nur dann als versorgt, wenn neben der Schulverwaltung zumindest **jede Klasse** einer Schule **dauerhaft** über eine Datenversorgungsrate von **mindestens 30 Mbit/s** verfügt. Ausgegangen wird von der am Schulgebäude ankommenden Bandbreite | + | "Im Kontext mit den Breitbandlinien der EU gilt eine Schule nur dann als versorgt, wenn neben der Schulverwaltung zumindest **jede Klasse** einer Schule **dauerhaft** über eine Datenversorgungsrate von **mindestens 30 Mbit/s** verfügt. Ausgegangen wird von der am Schulgebäude ankommenden Bandbreite." |
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+ | Wenn eine Schule nicht durch einen Anbieter mit dieser Bandbreite versorgt werden kann, kann eine Förderung aus Bundesmitteln zum Aufbau eines Glasfaseranschlusses durch den Träger in Anspruch genommen werden - solange die Fördermittel zur Verfügung stehen. Breitbandanschlüsse werden **nicht** im Rahmen des Digitalpakts gefördert. | ||
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+ | == Beispiel 1:== | ||
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+ | Eine Grundschule verfügt über 12 Klassenräume. Über einen Kabelnetzanbieter ist ein Anschluss mit 400 Mbit/s (Downstream) am Standort verfügbar. Diese Schule ist nicht förderfähig. | ||
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+ | == Beispiel 2:== | ||
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+ | Eine Grundschule verfügt über 8 Klassenräume. Die größte durch einen Anbieter vor Ort garantierte Bandbreite beträgt 16 Mbit/s. Ein Anschluss dieser Schule an das Glasfasernetz ist förderfähig. | ||
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+ | Große Schulen ab 30 Klassen könnten zwar rechnerisch an einigen Standorten durch Anbieter des freien Marktes versorgt werden - Vodafone bietet z.B. über Kabelanschlüsse bis zu 1Gbit/s im Downstream an - praktisch wird aber perspektivisch in solchen Systemen auch der Upstream immer interessanter - und der ist sowohl über das Telefonkabel (VDSL) als auch das Fernsehkabel meist wesentlich geringer (10-50% des Downstreams). | ||
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